Was geschieht mit dem Prozess, wenn die beklagte Firma untergeht?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmen, Gläubiger
Verliert eine juristische Person während des Verfahrens ihre Fähigkeit, Partei zu sein, gilt dieselbe Regel wie beim Tod einer Partei. Das Verfahren wird dann unterbrochen, wenn sie nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten war.
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Rechtsprechung seit 1947, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1947)
Diese Bestimmung findet bei juristischen Personen im Falle des Verlustes ihrer Parteifähigkeit Anwendung (Deutsche Reichsbahn).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036793 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 136/22a, 21.12.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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