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Was passiert mit dem Prozess, wenn eine Partei stirbt?

betrifft Erben, Kläger, Beklagte, Hinterbliebene
Stirbt jemand während eines Gerichtsverfahrens und war er durch einen Anwalt vertreten, läuft das Verfahren weiter. Geändert wird nur die Bezeichnung: Statt des Namens steht nun „Verlassenschaft nach dem verstorbenen …“. Ein neuer Prozess ist nicht nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Bei Tod einer anwaltlich vertretenen Prozeßpartei während des Verfahrens ist bloß die Bezeichnung der betreffenden Prozeßpartei durch die Beifügung der Worte "Verlassenschaft nach dem verstorbenen..." zu ändern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035686 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 16.

Im Gesetz

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