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Kann ich eine gelöschte Firma noch vor Gericht bringen?

günstig für Kläger betrifft Gläubiger, Gesellschafter, Kläger, Arbeitnehmer
Wird eine Personengesellschaft aufgelöst und im Firmenbuch gelöscht, kann sie weiterhin klagen und geklagt werden, solange ihre Verhältnisse gegenüber Dritten noch nicht abgewickelt sind. Auch eine erteilte Prozessvollmacht bleibt dabei aufrecht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und die Löschung ihrer Firma im Handelsregister beeinträchtigt solange ihre Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit nicht, als ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten noch nicht abgewickelt sind. Auch die Weitergeltung der Prozessvollmacht für den Rechtsstreit wird dadurch nicht berührt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 33.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Klage nach Löschung des Erwerbers im Grundbuch

Nein. Wird nach einer erfolgreichen Bekämpfung durch Vorkaufsberechtigte im Grundbuch wieder der frühere Eigentümer statt des Erwerbers eingetragen, bleibt Ihr Klagebegehren gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber nicht aufrecht. Die Regel über die Veräußerung einer strittigen Sache hilft Ihnen in diesem Fall nicht.

günstig für Beklagter Saldoklage und Beweislast

Ja. Klagen Sie einen Restbetrag aus einer beendeten Geschäftsverbindung ein, müssen Sie darlegen und beweisen, wie sich dieser Betrag errechnet. Die Gegenseite ist dadurch aber nicht davon befreit, eigene Gegenforderungen selbst geltend zu machen.

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