Kann ich eine gelöschte Firma noch vor Gericht bringen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach der Rechtsprechung werden zwar Mietrechte der Gesellschaft grundsätzlich als einer Vollbeendigung entgegenstehendes Vermögen angesehen. Ein Mietrecht einer Gesellschaft kann aber in bestimmten Fällen bei gebotener kaufmännisch‑wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch kein verwertbares und verteilungsfähiges Vermögen sein.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
- Ein möglicher Kostenersatzanspruch im Verfahren steht der Vollbeendigung der Beklagten nicht entgegen.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
- Eine Kapitalgesellschaft verliert mit der Vollbeendigung ihre Parteifähigkeit. Voraussetzung dafür ist ihre Vermögenslosigkeit, also der Mangel an Aktivvermögen; die Löschung im Firmenbuch hat insofern nur deklarativen Charakter. Bis zum Beweis des Gegenteils ist anzunehmen, dass eine im Firmenbuch gelöschte Kapitalgesellschaft vermögenslos und damit nicht (mehr) parteifähig ist.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
- Eine eingetragene Gesellschaft bleibt auch im Auflösungsstadium jedenfalls bis zu ihrer Löschung parteifähig.OGH 8 Ob 61/12x, 30.05.2012
- Der Verlust der Rechts‑ und Parteifähigkeit einer Gesellschaft tritt erst dann ein, wenn beide Voraussetzungen, nämlich Vermögenslosigkeit und Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch kumulativ verwirklicht sind.OGH 8 Ob 61/12x, 30.05.2012
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Aktivprozess einer gelöschten KEG.OGH 9 Ob 29/07s, 20.08.2008
- Wird dem Kläger die Auflösung der beklagten Kapitalgesellschaft, sei es nach § 39 FBG, sei es nach § 40 FBG, im Verfahren bekannt, hat er binnen angemessener Frist kundzutun, dass er von der Verfahrensfortsetzung abstehe, widrigenfalls sein Fortsetzungswille unterstellt wird.OGH 1 Ob 153/02k, 25.03.2003
- Eine vollbeendete Gesellschaft des Handelsrechtes ist grundsätzlich nicht mehr parteifähig.OGH 9 Ob 378/97x, 09.12.1998
- Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären.OGH 8 ObA 2344/96f, 22.10.1998
- Voraussetzung ist aber, daß "ein einmal zu Recht begonnenes Prozeßrechtsverhältnis" vorliegt. Hier wurde die Klage aber der beklagten Gesellschaft niemals zugestellt, sodaß mangels Eintritts der Streitanhängigkeit kein Prozeßrechtsverhältnis und der beklagten Gesellschaft begründet wurde.OGH 9 ObA 17/98k, 11.03.1998
- Hingegen schließt eine von der beklagten Gesellschaft eingewendete Gegenforderung ihre Vermögenslosigkeit und damit ihre Vollbeendigung aus, zumal kein Grund ersichtlich ist, daß der Grundsatz, daß die Gesellschaft im Falle der Geltendmachung eines Leistungsanspruches nicht vollbeendet ist, auf die Geltendmachung eines Leistungsanspruches als Gegenforderung im Passivprozeß nicht übertragbar sein soll.OGH 9 ObA 412/97x, 25.02.1998
- Ein potentieller Prozeßkostenanspruch reicht nicht (mit umfassender Begründung).OGH 9 ObA 412/97x, 25.02.1998
- Hier: VereinOGH 8 Ob 8/95, 29.06.1995
- Eine aufgelöste und gelöschte Gesellschaft ist jedenfalls solange als parteifähig anzusehen, solange sie als klagende Partei eine Anspruch behauptet und hierüber einen Aktivprozeß führt. Ob sich gleiches noch vertreten läßt, wenn die gelöschte Gesellschaft nur aufrechnungsweise Gegenforderungen einwendet, ist sehr fraglich. Es genügt aber nicht, wenn das einzige potentielle Aktivum der gelöschten Gesellschaft ein allenfalls - im Fall der Klagsabweisung - ersiegter Prozeßkostenanspruch gegen die klagende Partei ist.OGH 8 Ob 6/94, 25.11.1994
- Ist die Gesellschaft vollbeendet, ohne einen Gesamtrechtsnachfolger zu haben, so hat damit auch das Prozeßrechtsverhältnis mit dieser (vormaligen) Partei ein Ende gefunden, so daß eine Fortsetzung des Prozesses mit der untergegangenen Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich ist. Eine nicht mehr existierende Gesellschaft kann nicht Partei in einem Rechtsstreit sein und ein dennoch gegen sie - einem rechtlichen Nichts - fortgeführtes Verfahren ist, da es an einem rechtswirksamen Adressaten für Gerichtshandlungen und Parteihandlungen mangelt, unwirksam und auch ein rechtliches Nichts.OGH 8 Ob 652/88, 29.06.1989
- Dies gilt jedoch nicht für eine amtswegige Löschung (kein Vollhandelsgewerbe).OGH 3 Ob 49/85, 26.06.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 33.
- OGH 9 ObA 133/22g, 27.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 106/19k, 27.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 91/16g, 29.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird nach einer erfolgreichen Bekämpfung durch Vorkaufsberechtigte im Grundbuch wieder der frühere Eigentümer statt des Erwerbers eingetragen, bleibt Ihr Klagebegehren gegen den mittlerweile gelöschten Erwerber nicht aufrecht. Die Regel über die Veräußerung einer strittigen Sache hilft Ihnen in diesem Fall nicht.
Ja. Klagen Sie einen Restbetrag aus einer beendeten Geschäftsverbindung ein, müssen Sie darlegen und beweisen, wie sich dieser Betrag errechnet. Die Gegenseite ist dadurch aber nicht davon befreit, eigene Gegenforderungen selbst geltend zu machen.