Bekomme ich eine neue Chance, wenn die Kanzlei Fehler macht?
günstig für Partei betrifft Parteien, Rechtsanwälte, Kläger, Beklagter
Fehler von Kanzleiangestellten werden dem Rechtsanwalt zugerechnet. Eine Wiedereinsetzung ist trotzdem möglich, wenn der Anwalt die Termine und Fristen mit der gebotenen Sorgfalt kontrolliert hat und der Angestellte bisher geeignet und verlässlich war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 04.04.2022 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Irrtümer und Fehler der Kanzleiangestellten von Rechtsanwälten sind diesen zuzurechnen und ermöglichen jedenfalls dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz der Einhaltung der berufsgebotenen Sorgfaltspflicht des Anwalts bei der Kontrolle der Terminevidenz und Fristenevidenz und trotz bisherigen objektiver Eignung und Bewährung des Kanzleiangestellten unterlaufen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Wiedereinsetzung bei Unterbleiben der Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zur Überwachung ordnungsgemäßer Einbringung fristgebundener Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr.OGH 14 Os 93/18, 09.10.2018
- Hier: Sendebericht / Zustellprotokoll nicht ausgedruckt.OGH 1 Ob 119/17g, 28.06.2017
- Wenn ein Rechtsanwalt die Einrichtung eines Kontrollsystems zur Überwachung von Fristen unterlässt, liegt ein Versehen minderen Grades nicht mehr vor.OGH 1 Ob 119/17g, 28.06.2017
- Ein Verschulden eines Mitarbeiters steht der Bewilligung der Wiedereinsetzung dann nicht entgegen, wenn es sich um ein einmaliges Versehen handelt, das angesichts der bisherigen Verlässlichkeit und Bewährung des Mitarbeiters nicht zu erwarten war und der Partei nicht die Verletzung der von ihr zu erwartenden Sorgfalts-, Organisations- und Kontrollpflichten vorgeworfen werden muss; Hier: Kein Organisationsverschulden, wenn bei einem größeren Unternehmen, bei dem Behördenkontakte nahezu alltäglich sind, bis dahin kein behördliches Schriftstück jemals verschwunden ist. Die Wiedereinsetzungswerberin durfte sich darauf verlassen, dass das von ihr eingerichtete System der Postbearbeitung und -weiterleitung fehlerfrei funktioniert, gab es doch für sie bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte, dass die von ihr für diese Aufgabe eingesetzten Mitarbeiter mangelhaft ausgewählt, ausgebildet oder überwacht wären.OGH 16 Ok 47/05, 17.10.2005
- Hier: Fristversäumung als Folge eines nicht mehr entschuldbaren Organisationsmangels.OGH 9 ObA 79/04i, 11.01.2005
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- Ein Verschulden eines Kanzleiangestellten steht der Bewilligung der Wiedereinsetzung uU dann nicht entgegen, wenn es sich um ein einmaliges Versehen handelt, das angesichts der bisherigen Verlässlichkeit und Bewährung der Kanzleikraft nicht zu erwarten war und dem Rechtsvertreter nicht die Verletzung der von ihm zu erwartenden Sorgfalts-, Organisations- und Kontrollpflichten vorgeworfen werden muss.OGH 9 ObA 79/04i, 11.01.2005
- Grobes Verschulden des Vertreters und dessen Hilfskräfte bei Versäumung einer befristeten Prozesshandlung ist demnach im Wiedereinsetzungsverfahren der Partei zuzurechnen.OGH 3 Ob 264/04a, 22.12.2004
- Zur Sorgfaltspflicht: Ein Rechtsanwalt muss die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Vornahme von Prozesshandlungen sichergestellt wird, und der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht - zumindest durch regelmäßig stichprobenartige Kontrollen - gegenüber seinen Angestellten hinreichend nachkommen. Die Überwachung der Hilfskräfte hat der Anwalt je nach Ausbildung, Einschulung und Verlässlichkeit vorzunehmen.OGH 10 ObS 117/02g, 18.06.2002
- Hier: Übersehen, dass es sich um eine Sozialrechtssache handelt, und die Bestimmungen über die Gerichtsferien keine Anwendung finden- minderes Grad des Versehens.OGH 10 ObS 117/02g, 18.06.2002
- Hier: Versehen einer jahrelang in der Postabgabestelle der Arbeiterkammer tätigen Angestellten, wodurch der vom Referenten rechtzeitig übermittelte Antrag nicht weitergeleitet wurde, bildet einen Wiedereinsetzungsgrund.OGH 8 ObS 82/99p, 26.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 5 Ob 229/21v, 04.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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