Bindet ein Bescheid das Gericht, obwohl ich ihn bekämpfe?
günstig für Bescheidbegünstigter betrifft Kläger, Beklagter, Grundeigentümer, Bauwerber, Unternehmer
Ja. Ist der Bescheid einer Behörde rechtskräftig, muss ihn das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen. Daran ändert sich nichts, wenn Sie ihn noch beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof bekämpfen oder seine Aufhebung beantragt haben. Gebunden ist das Gericht aber nur an den Spruch, nicht an die Begründung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (42 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1931)
Bindung an rechtskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidungen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Spielstättenkonzessionen nach dem Wr VeranstaltungsG (aF).OGH 7 Ob 188/23g, 11.12.2023
- Keine Bindung des Gerichts an Entscheidungen der Datenschutzbehörde im konkreten Fall.OGH 6 Ob 129/21w, 02.02.2022
- Hier: Enteignungsbescheid im Einspruchsverfahren nach § 20 Abs 1 LiegTeilG.OGH 5 Ob 13/15w, 24.02.2015
- Hier: Bestätigung nach § 25a Abs 2 TGVG.OGH 5 Ob 32/12k, 20.03.2012
- Jede Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Verwaltungsbehörde setzt nämlich deren Rechtskraft voraus.OGH 5 Ob 32/12k, 20.03.2012
- Hier: Bescheid der Agrarbehörde nach § 33 Abs 2 lit c Z 2 Tir FLG.OGH 5 Ob 226/10m, 29.03.2011
- Hier: Grundverkehrsrechtlicher Genehmigungsbescheid im Firmenbuchverfahren.OGH 6 Ob 27/10d, 19.03.2010
- Bindungsfragen können nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung auftreten. Im Zivilverfahren besteht keine Pflicht zur Unterbrechung des Verfahrens bis zum Ausgang eines präjudiziellen Verwaltungsverfahrens; § 19 FBG sieht vielmehr lediglich eine fakultative Unterbrechung vor.OGH 6 Ob 27/10d, 19.03.2010
- Dass noch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde zweiter Instanz behängt und diese die amtswegige Exekution ihres Bescheids aufgeschoben hat, ändert an der Bindung des Gerichts an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörde nichts.OGH 5 Ob 187/07x, 15.04.2008
- Dritte, die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren, können (abgesehen von einer Rechtskrafterstreckung, etwa bei Rechtsnachfolge) nur durch die Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung eines Bescheids gebunden sein.OGH 4 Ob 192/06y, 21.11.2006
- Dem Umstand, dass der Antragsgegner die Aufhebung des Enteignungsbescheides beantragt und gegen die ablehnenden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben hat, kommt keine die Bindung verhindernde Wirkung zu.OGH 2 Ob 282/05t, 21.09.2006
- Der Zivilrichter hat den Bescheid nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und die Änderung der Rechtslage wie beispielsweise eine „Tatbestandswirkung" eines Gerichtsurteils zu berücksichtigen. Bindungswirkung entfaltet nur der Spruch rechtsgestaltender Bescheide der Verwaltungsbehörden, nicht aber die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage und die Begründung. Hier: Nur die Rechtskraft der Baubewilligung steht verbindlich fest, nicht aber die für den Rechtsstreit über die Wegeservitut maßgebliche Frage, ob das Bauwerk der vertraglich festgelegten Bauweise „E+1" entspricht.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Die Rechtswirkungen individueller Vollzugsakte einschließlich ihrer Anfechtbarkeit und Bestandskraft sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nach dem nationalen Recht zu beurteilen.OGH 10 ObS 172/04y, 08.03.2005
- Die Klägerin kann im vorliegenden Fall die rechtskräftigen Entscheidungen des AMS über den fehlenden Anspruch auf Notstandshilfe nicht vor dem Sozialgericht überprüfen lassen.OGH 10 ObS 172/04y, 08.03.2005
- An die in einem Bescheid deklarativ zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung einer Verwaltungsbehörde ist das Gericht nicht gebunden.OGH 4 Ob 209/03v, 18.11.2003
- Derartige Bescheide binden den Zivilrichter infolge der gegen jedermann wirksamen Änderung der Rechtslage. Das entspricht der "Tatbestandswirkung" des Urteils.OGH 4 Ob 209/03v, 18.11.2003
- Hier: Bescheid gemäß § 27a Abs 2 BAG.OGH 10 ObS 25/01a, 20.03.2001
- Die Bindung der Gerichte an rechtsgestaltende Bescheide der Verwaltungsbehörde bezieht sich nur auf den Spruch über den Bescheidgegenstand.OGH 8 ObA 252/97k, 11.12.1997
- Hier: Bescheid über die Anschlusspflicht gemäß § 36 Abs 1 oö BauO.OGH 4 Ob 504/96, 30.01.1996
- Bindung des Gerichtes an einen Bescheid, mit dem eine für den Zivilstreit maßgebliche Vorfrage von der dafür zuständigen Behörde rechtskräftig entschieden wurde.OGH 4 Ob 504/96, 30.01.1996
- Jedenfalls an rechtsgestaltende Bescheide, also an solche, die selbst eine neue Rechtslage schaffen, unter der Voraussetzung, dass sie nicht absolut nichtig sind.OGH 4 Ob 45/95, 13.06.1995
- Untersagtes Gewerbe.OGH 4 Ob 335/85, 23.04.1985
- Dem außerordentlichen Rechtsmittel der VwGH - Beschwerde kommt auch bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine die Bindungverhindernde Wirkung zu.OGH 7 Ob 575/76, 24.06.1976
- Hier: Durch Bescheid der Landesregierung genehmigter Flächenwidmungsplan einer Gemeinde, der generellen, auf der Stufe einer Verordnung stehenden Inhalt hat.OGH 5 Ob 48/75, 08.04.1975
- Antrag gemäß § 8 InvEG 1953.OGH 7 Ob 73/69, 07.05.1969
- StrafverfügungOGH 7 Ob 73/69, 07.05.1969
- Hier: Bescheid nach §§ 6, 14 lit c und d NeuVG.OGH 6 Ob 98/68, 15.05.1968
- Nur hinsichtlich rechtskräftiger Bescheide.OGH 3 Ob 15/66, 09.02.1966
- WohnungsanforderungOGH 8 Ob 78/63, 19.03.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 42.
- OGH 5 Ob 70/24s, 04.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 103/22s, 26.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 65/21a, 14.06.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 20/20g, 23.06.2020
- OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 112/18h, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 48/18x, 15.05.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 46/18b, 10.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 134/16s, 04.05.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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