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Wann ist das Gericht an den Bescheid einer Behörde gebunden?

betrifft Grundeigentümer, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide gebunden, die eine Rechtslage gestalten. Dass Sie am Verfahren vor der Behörde nicht beteiligt waren und auch nicht beteiligt sein konnten, ändert daran nichts. Entscheidend ist, dass der Bescheid allen zu beteiligenden Personen zugestellt wurde und ihnen gegenüber rechtskräftig wurde; an bloß feststellende Bescheide ist das Gericht nicht gebunden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.06.2020 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige rechtsgestaltende Verwaltungsbescheide kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Parteien des gerichtlichen Verfahrens in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren und auch keine Möglichkeit der Beteiligung hatten. Entscheidend ist vielmehr, dass der Bescheid allen Personen, die am Verwaltungsverfahren zu beteiligen waren, zugestellt wurde und ihnen gegenüber in Rechtskraft erwuchs.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 28.

Im Gesetz

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