Wann ist das Gericht an den Bescheid einer Behörde gebunden?
betrifft Grundeigentümer, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide gebunden, die eine Rechtslage gestalten. Dass Sie am Verfahren vor der Behörde nicht beteiligt waren und auch nicht beteiligt sein konnten, ändert daran nichts. Entscheidend ist, dass der Bescheid allen zu beteiligenden Personen zugestellt wurde und ihnen gegenüber rechtskräftig wurde; an bloß feststellende Bescheide ist das Gericht nicht gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.06.2020 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige rechtsgestaltende Verwaltungsbescheide kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Parteien des gerichtlichen Verfahrens in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren und auch keine Möglichkeit der Beteiligung hatten. Entscheidend ist vielmehr, dass der Bescheid allen Personen, die am Verwaltungsverfahren zu beteiligen waren, zugestellt wurde und ihnen gegenüber in Rechtskraft erwuchs.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Bescheid der Familienkasse Bayern Süd über deutsches Kindergeld.OGH 3 Ob 14/26v, 23.02.2026
- Hier: Bindung an Verweigerung der Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu einem von einer Gemeinde abgeschlossenen Zinsen-Collar-Vertrag.OGH 10 Ob 14/19k, 18.02.2020
- Hier: "Bescheinigungen" der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft), in denen die Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von Geldspielapparaten erteilt wird (nach dem Stmk VeranstaltungsG 1969).OGH 1 Ob 161/15f, 27.08.2015
- Hier: Enteignungsbescheid im Einspruchsverfahren nach § 20 Abs 1 LiegTeilG.OGH 5 Ob 13/15w, 24.02.2015
- Hier: Bescheid der nach § 57 Steiermärkisches Zusammenlegungsgesetz 1982 ‑ StZLG 1982 mit diesem Gesuch zuvor befassten Agrarbehörde.OGH 5 Ob 2/14a, 21.01.2014
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Bescheid über die agrarbehördliche Bewilligung der Ablöse von Einforstungsrechten nach dem sbg EinforstungsrechteG.OGH 5 Ob 161/12f, 14.02.2013
- Eine inhaltliche Überprüfung des Bescheides der Agrarbehörde kommt im Grundbuchverfahren nicht in Betracht.OGH 5 Ob 161/12f, 14.02.2013
- Hier: Grundverkehrsrechtlicher Genehmigungsbescheid im Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 56/08h, 01.04.2008
- Die Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Verwaltungsbehörde setzt grundsätzlich deren Rechtskraft voraus.OGH 5 Ob 56/08h, 01.04.2008
- Hier: Bindung an Erteilung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung „gewerblicher Architekt" bejaht.OGH 4 Ob 245/06t, 20.03.2007
- Hier bei Bescheid über die Gewährung der Sozialhilfe verneint.OGH 4 Ob 192/06y, 21.11.2006
- Eine Drittwirkung ist nur dann anzunehmen, wenn ein Bescheid eine neue Rechtslage schafft (Gestaltungswirkung) oder wenn die Rechtsordnung (sonst) an die bloße Tatsache seiner Existenz Rechtsfolgen knüpft (Tatbestandswirkung).OGH 4 Ob 192/06y, 21.11.2006
- Die Bindung an Verwaltungsakte schließt auch die Prüfung aus, ob diese durch das Gesetz noch gedeckt sind.OGH 3 Ob 168/02f, 28.11.2002
- Die Gerichte sind an deklarative Bescheide nicht gebunden.OGH 6 Ob 218/01d, 13.09.2001
- Unter der Voraussetzung, dass sie nicht absolut nichtig sind.OGH 4 Ob 45/95, 13.06.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 28.
- OGH 5 Ob 20/20g, 23.06.2020
- OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 201/18i, 13.06.2019
- OGH 5 Ob 112/18h, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 108/17y, 27.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 134/16s, 04.05.2017, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 166/15w, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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