Muss mir das Gericht sagen, welchen Beweisen es glaubt?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien mit Anwalt
Nein. Das Gericht muss Ihnen nicht im Vorhinein mitteilen, welchen Beweisergebnissen es folgen wird und welchen nicht. Es muss Sie deshalb auch nicht dazu anleiten, weitere Beweise zu beantragen. Besprechen muss es mit Ihnen nur die rechtlichen Gesichtspunkte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Die - grundsätzlich auch im Anwaltsprozess bestehende - Prozessleitungspflicht geht nicht soweit, dass das Gericht zu erkennen zu geben hätte, welchen Beweisaufnahmen es Glauben schenken werde und welchen nicht und dass es in diesem Zusammenhang zur Stellung neuer Beweisanträge anzuleiten hätte (so schon JBl 1961,92).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die in § 182a Satz 2 ZPO statuierte Erörterungspflicht bezieht sich auf rechtliche Gesichtspunkte.OGH 6 Ob 174/16f, 24.10.2016
- Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, anwaltlich vertretene Parteien zur Stellung von Beweisanträgen anzuleiten.OGH 16 Ok 4/07, 12.09.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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