Muss das Gericht auf jedes meiner Argumente einzeln eingehen?
betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Nein. Das Gericht zweiter Instanz muss weder auf jedes einzelne Beweisergebnis noch auf jedes Argument aus Ihrem Rechtsmittel gesondert eingehen. Es reicht, wenn es angibt, aus welchen Gründen es eine Tatsache als erwiesen ansieht oder nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.01.2020 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung auf bestimmte Zeugenaussagen zu stützen oder alle Einzelheiten von Zeugenaussagen in den Entscheidungsgründen besonders hervorzuheben. Es reicht hin, wenn es die Gründe anführt, aus denen es eine Tatsache als erwiesen annimmt oder nicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, auf jedes einzelne Beweisergebnis und Argument des Berufungswerbers einzugehen.OGH 5 Ob 191/10i, 24.01.2011
- Hier: SachverständigengutachtenOGH 6 Ob 676/81, 27.08.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 8 ObA 64/19y, 24.01.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 59/15g, 24.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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