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Muss das Gericht meinem Anwalt erklären, wie er verbessert?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien mit Anwalt
Nein. Erhält Ihr Anwalt einen Verbesserungsauftrag, genügt der Hinweis, dass ein Mangel vorliegt. Wie er zu beheben ist, muss das Gericht nicht erklären. Es muss auch nicht darauf hinwirken, dass Ihr Anwalt ein bestimmtes weiteres Vorbringen erstattet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1974)

Die Anleitungspflicht des Richters geht gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien keineswegs so weit, dass der Rechtsanwalt aufzufordern wäre, ein Sachvorbringen in einer bestimmten Richtung zu erstatten und hiefür Beweise anzubieten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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