Muss das Gericht erklären, warum es wem geglaubt hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Zeugen
Das Gericht darf sich bei widersprüchlichen Darstellungen für jene entscheiden, die es für glaubwürdiger hält. Es muss aber in der Begründung so weit darlegen, aus welchen Überlegungen es zu dieser Überzeugung gekommen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Es gehört zum Wesen der freien Beweiswürdigung, dass die Tatsacheninstanz sich für eine von mehreren widersprechenden Darstellungen auf Grund ihrer Überzeugung, dass diese mehr Glaubwürdigkeit beanspruchen kann, entscheidet. Sie hat die Gründe insoweit auszuführen, dass ihnen entnommen werden kann, aus welchen Erwägungen sie diese Überzeugung gewonnen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ausführungen zur Beweiskraft und zur Wahrscheinlichkeit stellen eine (in dritter Instanz unzulässige) Bekämpfung der Beweiswürdigung dar.OGH 5 Ob 191/10i, 24.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 4 Ob 20/24f, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 59/15g, 24.05.2016, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 44/16k, 21.04.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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