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Wo beantrage ich, dass das Verfahren weitergeht?

betrifft Kläger, Beklagte, Insolvenzverwalter
Den Antrag, ein unterbrochenes Verfahren wieder aufzunehmen, müssen Sie bei jenem Gericht stellen, bei dem die Unterbrechung eingetreten ist. An ein anderes Gericht ist der Antrag nicht zu richten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Antrag auf Aufnahme des Verfahrens ist an jenes Gericht zu richten, bei dem die Unterbrechung eintrat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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