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Kann ich mich wehren, wenn die Unterbrechung wieder aufgehoben wird?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hebt das Rekursgericht eine vom Erstgericht bewilligte Unterbrechung wieder auf, können Sie dagegen kein Rechtsmittel erheben. Dasselbe gilt für Beschlüsse, mit denen ein unterbrochenes Verfahren fortgesetzt wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (65 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Auch die Aufhebung einer in erster Instanz bewilligten Unterbrechung durch das Rekursgericht kann nicht angefochten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 65.

Im Gesetz

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