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Kann ich mich gegen die Unterbrechung meines Verfahrens wehren?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Parteien, Kläger, Beklagte, Rechtsanwälte
Ja, wenn das Gesetz die Unterbrechung zwingend vorschreibt. In diesem Fall gilt die sonst bestehende Beschränkung der Rechtsmittel gegen solche Anordnungen nicht, und Sie können die Entscheidung bekämpfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1949)

Ist die Unterbrechung des Verfahrens im Gesetz zwingend vorgeschrieben (§ 9 Abs 6 WohnsiedlungsG, § 36 MG), findet die Bestimmung des § 192 Abs 2 ZPO über die Beschränkung der Rechtsmittel keine Anwendung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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