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Muss ich sofort rügen, wenn Beweise nicht aufgenommen wurden?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Wenn das Gericht beantragte Zeugen nicht vernimmt oder Beweise nicht zulässt, müssen Sie das nicht sofort in der Verhandlung beanstanden. Solche Mängel bei der Sammlung des Prozessstoffes können Sie noch mit einem Rechtsmittel geltend machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1974)

Die Rügepflicht des § 196 ZPO bezieht sich nicht auf sogenannte materielle Mängel, die die Sammlung des Prozessstoffes betreffen (hier Unterlassung der Parteienvernehmung durch Berufungsgericht bei Verletzung der Voraussetzungen des § 380 Abs 2 ZPO).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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