Muss ich sofort rügen, wenn Beweise nicht aufgenommen wurden?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Wenn das Gericht beantragte Zeugen nicht vernimmt oder Beweise nicht zulässt, müssen Sie das nicht sofort in der Verhandlung beanstanden. Solche Mängel bei der Sammlung des Prozessstoffes können Sie noch mit einem Rechtsmittel geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Die Rügepflicht des § 196 ZPO bezieht sich nicht auf sogenannte materielle Mängel, die die Sammlung des Prozessstoffes betreffen (hier Unterlassung der Parteienvernehmung durch Berufungsgericht bei Verletzung der Voraussetzungen des § 380 Abs 2 ZPO).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu diesen Mängeln gehört auch die Unterlassung der Einvernahme von zu entscheidungswesentlichen Beweisthemen beantragten Zeugen.OGH 2 Ob 150/10p, 11.11.2010
- Zu den Stoffsammlungsmängeln zählen unter anderem die Nichtzulassung und die (zu Unrecht verfügte) Präklusion von Beweisen.OGH 1 Ob 69/08s, 16.09.2008
- Hinsichtlich primärer Stoffsammlungsmängel hat sich daran auch durch die ZVN 2002 nichts geändert.OGH 7 Ob 53/08g, 09.07.2008
- Nach ständiger Rechtsprechung ist § 196 ZPO (generell) auf Stoffsammlungsmängel nicht anzuwenden.OGH 7 Ob 53/08g, 09.07.2008
- Daran ist - ungeachtet der mit der ZVN 2002 angestrebten Konzentration des Zivilprozesses - zumindest für den Fall festzuhalten, dass die Mängel auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung des Vorbringens beruhen.OGH 4 Ob 26/07p, 22.05.2007
- Die Heranziehung des Gutachtens eines abgelehnten Sachverständigen muss schon deshalb nicht gemäß § 196 ZPO gerügt werden, weil im vorangegangenen Ablehnungsantrag bereits eine entsprechende Stellungnahme liegt.OGH 9 Ob 5/02d, 13.03.2002
- Hier: Zurückweisung von an Zeugen gerichteten Fragen.OGH 2 Ob 533/82, 15.06.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 2 Ob 60/25z, 18.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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