Muss ich einen Fehler bei der Zeugeneinvernahme sofort beanstanden?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien, Zeugen
Auf eine Verletzung der Vorschriften über die Aussageverweigerung von Zeugen können Sie sich später nur berufen, wenn Sie den Vorgang schon im Verfahren beanstandet haben. Wer das unterlässt, kann den Fehler im Rechtsmittel nicht mehr geltend machen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Eine Partei kann sich auf eine Verletzung der Vorschriften der §§ 321, 323 und 324 ZPO nur berufen, wenn sie den Vorgang im Sinne des § 196 ZPO gerügt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rüge ist allerdings verspätet, wenn sich die zur Beschwerdeführung berechtigte Partei, ohne die Rüge auszusprechen, in die weitere Verhandlung eingelassen hat, obwohl ihr die Verletzung bekannt war oder bekannt sein musste. In die weitere Verhandlung eingelassen hat sich die Partei jedenfalls dann, wenn sie nach Feststellung der Verletzung der Verfahrensvorschrift in anderer Weise als durch Rüge tätig wird.OGH 9 Ob 154/03t, 21.01.2004
- Im Übrigen liegt in der Unterlassung der Belehrung eines Zeugen gemäß §§ 339 Abs 1, 321 ZPO nicht einmal ein Verfahrensmangel, der die erschöpfende Erörterung der Sache verhindert.OGH 4 Ob 46/84, 26.06.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 9 ObA 63/23i, 27.09.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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