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Muss ich einen Fehler bei der Zeugeneinvernahme sofort beanstanden?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien, Zeugen
Auf eine Verletzung der Vorschriften über die Aussageverweigerung von Zeugen können Sie sich später nur berufen, wenn Sie den Vorgang schon im Verfahren beanstandet haben. Wer das unterlässt, kann den Fehler im Rechtsmittel nicht mehr geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Eine Partei kann sich auf eine Verletzung der Vorschriften der §§ 321, 323 und 324 ZPO nur berufen, wenn sie den Vorgang im Sinne des § 196 ZPO gerügt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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