Muss ich in der Berufungsbeantwortung wirklich alle Mängel rügen?
günstig für Berufungsgegner betrifft Kläger, Beklagte, Berufungsgegner
Nicht alle. Sie müssen dort nur Fehler bei den Tatsachenfeststellungen, bei der Beweiswürdigung und beim Verfahren ansprechen. Dass das Gericht zu einem Punkt überhaupt keine Feststellung getroffen hat, können Sie auch später noch geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2001)
Der Anwendungsbereich des § 468 Abs 2 iVm § 473a ZPO bezieht sich nicht auf Feststellungsmängel, sondern bloß auf primäre Verfahrensmängel und unrichtige Tatsachenfeststellungen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 38/19b, 21.05.2019
- Da ein klagestattgebendes Versäumungsurteil keine Feststellungen aufweist, kommt weder eine Bekämpfung für den Kläger nachteiliger Feststellungen noch die Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei deren Ermittlung in einer Berufungsbeantwortung in Betracht. Es fehlt somit an einem Anwendungsbereich für § 468 Abs 2 Satz 2 iVm § 473a Abs 1 Satz 2 ZPO.OGH 3 Ob 7/16z, 27.04.2016
- Die Rügepflicht des Berufungsgegners bezieht sich nicht auf Feststellungsmängel.OGH 1 Ob 241/05f, 20.12.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 5 Ob 38/19b, 21.05.2019, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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