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Kann ich einen Aufhebungsbeschluss bekämpfen, der nichts über Rechtsmittel sagt?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Parteien
Nein. Hebt das Rekursgericht eine Entscheidung auf und spricht es nicht ausdrücklich aus, dass ein Rechtsmittel zulässig ist, können Sie den Beschluss überhaupt nicht bekämpfen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist ausgeschlossen. Ein Antrag auf nachträgliche Zulassung hilft ebenfalls nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (53 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichts, die keinen Rechtsmittelzulässigkeitsausspruch enthalten, sind absolut unanfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 53.

Genannte Normen

AußStrG idF WGN 1997 §14b Abs1; AußStrG 2005 §64 Abs1

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