Kann ich gegen die Aufhebung eines Urteils etwas tun?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Hebt das Gericht zweiter Instanz ein Urteil auf, ohne ausdrücklich ein Rechtsmittel zuzulassen, können Sie diesen Beschluss nicht bekämpfen. Sie können ihn auch nicht gemeinsam mit einem späteren Rechtsmittel angreifen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Aufhebungsbeschlüsse ohne Rechtskraftvorbehalt sind unanfechtbar. Sie können daher auch nicht mit verbundenem Rekurs (§ 515 ZPO) bekämpft werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufhebung der Zurückweisung des Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl wegen Nichtigkeit.OGH 9 Ob 54/20m, 25.11.2020
- Hier: möglicherweise Zulassung des Rekurses nach den Gründen des Aufhebungsbeschlusses (nach dem Spruch wurde die Revision gegen das Teilurteil, nicht aber der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss zugelassen, die vom Berufungsgericht als erheblich erachtete Rechtsfrage betraf jedoch nur den Aufhebungsbeschluss).OGH 4 Ob 79/08h, 10.06.2008
- Hier: Kein Zulassungswille des Rekursgerichts aus seiner Beschlussbegründung erkennbar.OGH 3 Ob 18/08f, 08.05.2008
- Falls der Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof im Spruch des Aufhebungsbeschlusses bloß versehentlich unterblieb, aber ein Zulassungswille eindeutig aus der Begründung ablesbar ist, so ist dieser Beschluss anfechtbar.OGH 3 Ob 18/08f, 08.05.2008
- Dabei ist es gleichgültig, ob die im Aufhebungsbeschluss aufgetragene Ergänzung infolge der abweichenden Rechtsansicht des Rekursgerichts verfügt wurde.OGH 3 Ob 69/03y, 26.03.2003
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- Dasselbe gilt nunmehr für Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichts ohne einen Zulassungsausspruch.OGH 3 Ob 67/98v, 11.03.1998
- Auch gemäß § 45 Abs 3 ASGG idF ASGG-Nov 1994 BGBl 624.OGH 10 ObS 25/96, 06.02.1996
- Hier: § 14 Abs 4 AußStrG.OGH 5 Ob 550/94, 30.08.1994
- § 14 Abs 1 AußStrG.OGH 7 Ob 629/90, 27.09.1990
- § 519 Abs 1 Z 3 ZPO gilt nunmehr gemäß § 47 ASGG auch in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen.OGH 9 ObA 137/88, 29.06.1988
- Dieser Rechtsmittelausschluss ist auch auf Aufhebungen wegen Nichtigkeit anzuwenden.OGH 6 Ob 581/88, 05.05.1988
- Auch nicht mit einem außerordentlichen Rekurs.OGH 5 Ob 1501/83, 13.09.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 52.
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 223/23i, 19.12.2023, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 239/22m, 20.12.2022
- OGH 5 Ob 146/22i, 27.09.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 48/20z, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 84/18s, 18.07.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 194/17s, 21.12.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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