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Kann ich gegen die Aufhebung eines Urteils etwas tun?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Hebt das Gericht zweiter Instanz ein Urteil auf, ohne ausdrücklich ein Rechtsmittel zuzulassen, können Sie diesen Beschluss nicht bekämpfen. Sie können ihn auch nicht gemeinsam mit einem späteren Rechtsmittel angreifen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Aufhebungsbeschlüsse ohne Rechtskraftvorbehalt sind unanfechtbar. Sie können daher auch nicht mit verbundenem Rekurs (§ 515 ZPO) bekämpft werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 52.

Im Gesetz

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