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Muss mich der Richter auf eine bessere Klage hinweisen?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Parteien ohne Anwalt
Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.07.2018 (23 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Die Anleitungspflicht des Gerichts geht nicht so weit, ein rechtlich unzulässiges und daher abzuweisendes Klagebegehren durch eine Klagsänderung dahin abzuändern oder zu erweitern, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Stattgebung doch noch gegeben sein könnten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037112 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Anleitung durch das Gericht

Das Gericht muss Sie nicht dazu anleiten, Ihre Klage zu ändern. Eine bloße Richtigstellung, etwa der genauen Bezeichnung eines Grundstücks, ist aber keine solche Änderung. Nach einer späteren Gesetzesänderung muss das Gericht Sie zudem darauf aufmerksam machen, wenn Ihr Begehren offensichtlich nicht zu Ihrem Ziel passt, und Ihnen Gelegenheit zur Änderung geben.

günstig für Kläger Hinweispflicht des Gerichts auf ein verfehltes Begehren

Das Gericht muss Sie darauf aufmerksam machen, wenn Ihr Antrag offensichtlich nicht zu dem passt, was Sie erreichen wollen, und Ihnen Gelegenheit geben, ihn zu ändern. Wie weit diese Hilfe geht, hängt vom Einzelfall ab. Auf Gründe, die sich aus Ihrem Vorbringen nicht einmal andeutungsweise ergeben und ganz neue Angaben verlangen würden, muss das Gericht nicht hinweisen.

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