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Muss mich das Gericht auf ein falsches Klagebegehren hinweisen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Das Gericht muss Sie nicht dazu anleiten, Ihre Klage zu ändern. Eine bloße Richtigstellung, etwa der genauen Bezeichnung eines Grundstücks, ist aber keine solche Änderung. Nach einer späteren Gesetzesänderung muss das Gericht Sie zudem darauf aufmerksam machen, wenn Ihr Begehren offensichtlich nicht zu Ihrem Ziel passt, und Ihnen Gelegenheit zur Änderung geben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2021 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die richterliche Prozeßleitungspflicht (§ 182 ZPO) geht nicht so weit, daß der Kläger anzuleiten wäre, eine Klagsänderung vorzunehmen. Eine solche wäre aber in der Veränderung des Klagebegehrens in der Richtung, daß die Grundstücksbezeichnung richtiggestellt wird, nicht gelegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Anleitungspflicht des Gerichts

Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.

günstig für Beklagter Bindung an den angegebenen Streitwert

Nein. Die Bewertung, die Sie in der Klage vorgenommen haben, bindet das Gericht, die Gegenseite und Sie selbst. Auch ein Begehren, das Sie bloß sprachlich und nicht inhaltlich ändern, führt zu keiner neuen Bewertung.

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