Zum Inhalt springen

Muss mir das Gericht vorher eine Chance zur Verbesserung geben?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsanwalt
Bevor ein unschlüssiges Klagebegehren abgewiesen wird, muss das Gericht stets zuerst einen Verbesserungsversuch unternehmen. Eine Abweisung ohne diesen Schritt ist nicht zulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 29.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Anleitungspflicht des Gerichts

Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Klagebegehrens

Ja. Ist Ihr Klagebegehren so unbestimmt, dass daraus später nicht vollstreckt werden könnte, muss das Gericht das von sich aus aufgreifen. Der Gegner muss es nicht einwenden. Das gilt auch noch im Rechtsmittelverfahren.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Unklare Klage und Anleitung durch Gericht
Verfahrensrecht · Verbesserte Klage und Fristwahrung
Verfahrensrecht · Verbesserung eines ungenauen Klagebegehrens
Verfahrensrecht · Anleitung des Gerichts vor Klagsabweisung