Ist es ein Verfahrensfehler, wenn das Berufungsgericht meine Rüge verwirft?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Über die Frage, ob Ihr Vorbringen zu spät war und ob die Verhandlung zu wiederholen gewesen wäre, entscheidet das Berufungsgericht endgültig. Bejaht es die Vorgangsweise des Erstgerichts, liegt darin kein Fehler des Berufungsverfahrens, den Sie beim Obersten Gerichtshof geltend machen könnten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Die Frage, ob § 496 Abs 2 und § 179 ZPO richtig angewendet wurde, hat das Berufungsgericht abschließend zu beurteilen. Wenn es sie bejaht, ist darin kein dem Berufungsgerichte unterlaufener Verfahrensmangel zu erblicken.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für die seit der WGN 1997 bestehende Rechtslage.OGH 8 Ob 292/01a, 29.11.2001
- Auch ohne formellen Beschluss.OGH 2 Ob 150/69, 13.06.1969
- Trifft nicht auf § 179 ZPO zu !!!OGH 4 Ob 553/64, 22.09.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 29.
- OGH 5 Ob 81/19a, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 17/16x, 21.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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