Wirkt eine gemeinsame Entscheidung auf die Grenze für Rechtsmittel?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Auch wenn zwei Verfahren gemeinsam verhandelt und gemeinsam entschieden werden, bleiben die Streitwerte getrennt. Für die Frage, ob Sie ein Rechtsmittel erheben dürfen, zählt allein der Wert der einzelnen Rechtssache.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (51 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Streitwerte zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundener Rechtssachen sind auch bei Anwendung der Revisionszulässigkeitsbestimmungen der ZPO idF ZVN 1983 nicht zusammenzurechnen (Petrasch in EvBl 1983,173 bei FN 31).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Zur gemeinsamen Verhandlung verbundene Klagen wegen Ehescheidung und Rechnungslegung sowie Leistung des daraus ergebenden Unterhalts.OGH 3 Ob 104/25b, 23.07.2025
- Hier: Klage und Widerklage.OGH 1 Ob 85/12z, 22.06.2012
- Dabei ist es unwesentlich, ob die in den verbundenen Streitsachen geltend gemachten Ansprüche an sich in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen.OGH 3 Ob 139/04v, 29.06.2004
- Jetzt WGN 1997.OGH 10 Ob 133/99b, 20.12.1999
- Maßgeblich ist die Höhe des jeden einzelnen Rechtsstreit betreffenden Entscheidungsgegenstands.OGH 1 Ob 312/99k, 23.11.1999
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hatte das Berufungsgericht über verbundene Rechtssachen gemeinsam entschieden, ist dies für die Rechtsmittelzulässigkeit ohne Bedeutung.OGH 4 Ob 569/95, 10.10.1995
- Daran kann auch die durch § 55 Abs 5 JN angeordnete Anwendung der Zusammenrechnungsregeln des § 55 JN für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nichts ändern, weil diese nur dann Platz greift, wenn mehrere Ansprüche in einer Klage geltend gemacht werden.OGH 4 Ob 120/92, 12.01.1993
- Hier: ASGGOGH 9 ObS 14/88, 11.01.1989
- Liegt der Streitwert auch nur einer der verbundenen Rechtssachen im Schwellenbereich zwischen S 15000,-- und S 300000,--, so ist weiters ein gesonderter Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der Grundsatzrevision erforderlich.OGH 4 Ob 617/88, 29.11.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037173 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 51.
- OGH 3 Ob 85/15v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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