Ist unsere Erklärung bei der Scheidung rechtlich bindend?
betrifft Ehegatten, Geschiedene
Erklären die Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung vor Gericht, dass sie sich in Vermögensfragen völlig geeinigt haben und keine Ansprüche mehr stellen, so ist das nicht nur eine Formalität. Diese Erklärung wirkt wie ein gerichtlicher Vergleich und bindet Sie auch inhaltlich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 09.11.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die im Verfahren gemäß § 55a EheG vor Gericht abgegebene Erklärung der Parteien, dass sie sich in vermögensrechtlicher Hinsicht völlig geeinigt haben und keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegenseitig stellen, ist wie sonst ein gerichtlicher Vergleich auch eine materiellrechtliche Erklärung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Verzicht auf eine Antragstellung nach den §§ 81 ff EheG verwehrt es den Parteien, einen Antrag im außerstreitigen Verfahren nach den §§ 81 ff EheG zu stellen.OGH 6 Ob 531/88, 03.03.1988
- An diese Erklärung über ihre Einigung sind sie in ihrem Verhältnis zueinander jedenfalls gebunden; hier: Klage auf Unterfertigung der nunmehr schriftlich niedergelegten Vereinbarung.OGH 2 Ob 634/86, 30.06.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037397 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 101/23y, 09.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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