Wie setze ich unsere Vereinbarung über das Vermögen nach der Scheidung durch?
betrifft geschiedene Ehegatten, Kläger, Beklagte
Mit einer Klage im normalen Zivilverfahren. Haben Sie mit Ihrem früheren Partner wirksam vereinbart, wie das eheliche Vermögen und die Ersparnisse aufgeteilt werden, gehört der Streit über die Einhaltung oder die Anfechtung dieser Vereinbarung vor das Prozessgericht. Er wird nicht in das gerichtliche Aufteilungsverfahren übertragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ansprüche auf Zuhaltung zulässigerweise geschlossener Vereinbarungen über eheliche Ersparnisse (§97 Abs 1 Satz 2 und Abs 2 EheG) sind im Streitverfahren geltend zu machen und nicht an das Außerstreitgericht zu überweisen (anders als nach §§ 17, 18 der 6.DVEheG zB SZ 44/185; abweichend von 7 Ob 761/79).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Schriftliche außergerichtliche Vereinbarung zwischen Ex-Ehegatten über Vermögensaufteilung, die während des anhängigen Aufteilungsverfahrens geschlossen wurde; Streitiges Verfahren.OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020
- Ansprüche auf Durchsetzung von nach § 97 Abs 5 EheG zulässig getroffenen Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Zusammenhang mit dem Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit der Ehe sind im streitigen Rechtsweg durchzusetzen.OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020
- Zu § 97idF d FamRÄG 2009; BGBl I 2009/75.OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020
- Es ist dem Außerstreitrichter verwehrt ist, vor erfolgreicher Anfechtung des Scheidungsvergleiches materiell eine Aufteilung vorzunehmen.OGH 2 Ob 73/99w, 11.03.1999
- Nach eingeleitetem Aufteilungsverfahren sind Ansprüche auf Durchsetzung oder Anfechtung von nach § 97 Abs 2 EheG zulässig getroffenen Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Streitverfahren zu verfolgen.OGH 7 Ob 99/98d, 10.08.1998
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- Anderes gilt dann, wenn die Einigung der Eheleute über die Aufteilung auf Grund der Bestimmung des § 97 EheG nicht rechtswirksam geworden ist.OGH 4 Ob 546/90, 10.07.1990
- Hier: Ebenso Ansprüche aus einem nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft zwischen den seinerzeitigen Ehegatten geschlossenen Mietvertrag.OGH 1 Ob 577/87, 26.05.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 3 Ob 181/21w, 22.12.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 225/19y, 21.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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