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Gilt unsere Vereinbarung trotz meiner Erklärung bei Gericht?

betrifft Ehegatten
Es ist bisher nicht geklärt, in welchem Verhältnis eine außergerichtliche Vereinbarung über das Vermögen zu einer späteren Erklärung bei Gericht steht, keine vermögensrechtlichen Ansprüche zu haben. Weil dazu keine Rechtsprechung des Höchstgerichts besteht, wurde das außerordentliche Rechtsmittel vorläufig angenommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Eherecht; außerordentliche Revision vorläufig angenommen: Keine Rechtsprechung zum Verhältnis zwischen einer Vereinbarung gemäß § 97 EheG (außergerichtlich) und der später gemäß § 55 a EheG bei Gericht abgegebenen Erklärung, keine vermögensrechtlichen Ansprüche zu haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 41.

Im Gesetz

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