Gilt unsere Vereinbarung trotz meiner Erklärung bei Gericht?
betrifft Ehegatten
Es ist bisher nicht geklärt, in welchem Verhältnis eine außergerichtliche Vereinbarung über das Vermögen zu einer späteren Erklärung bei Gericht steht, keine vermögensrechtlichen Ansprüche zu haben. Weil dazu keine Rechtsprechung des Höchstgerichts besteht, wurde das außerordentliche Rechtsmittel vorläufig angenommen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Eherecht; außerordentliche Revision vorläufig angenommen: Keine Rechtsprechung zum Verhältnis zwischen einer Vereinbarung gemäß § 97 EheG (außergerichtlich) und der später gemäß § 55 a EheG bei Gericht abgegebenen Erklärung, keine vermögensrechtlichen Ansprüche zu haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die Heranziehung verziehener oder verfristeter Eheverfehlungen der Billigkeit entspricht, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 10 Ob 328/02m, 08.04.2003
- Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen und welchen das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - nicht als erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zu beurteilen ist.OGH 9 Ob 121/01m, 23.05.2001
- Hier: Einstweilige Verfügung nach § 382b EO - Unzumutbarkeit eines weiteren Zusammenlebens.OGH 9 Ob 37/01h, 11.04.2001
- Hier: Beginn der Einjahresfrist des § 40 EheG.OGH 9 Ob 240/00k, 28.02.2001
- Ob noch eine Vertiefung der Zerrüttung als möglich anzusehen ist oder bereits ausgeschlossen werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 6 Ob 326/00k, 17.01.2001
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Mit der Wertung der Handlungen der Streitteile als Eheverfehlungen beziehungsweise deren Gewichtung wurde keine Rechtsfrage aufgeworfen, die über den Einzelfall hinausgeht.OGH 9 Ob 243/00a, 22.11.2000
- Gewichtung des beidseitigen Fehlverhaltens, Eintritt der unheilbaren Zerrüttung.OGH 9 Ob 260/99x, 13.10.1999
- Ob im konkreten Fall die Voraussetzungen zur Annahme der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft vorliegen, stellt wegen der Einzelfallbezogenheit keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 1 Ob 1594/95, 29.06.1995
- Die Verschuldenszumessung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalles.OGH 8 Ob 1663/91, 12.12.1991
- Abgrenzung zwischen Unzumutbarkeit und Unerträglichkeit des gemeinsamen Zusammenlebens (§ 382 Z 8 lit b EO).OGH 1 Ob 1536/84, 26.11.1984
- Nunmehr Entscheidung in der zu 6 Ob 1512/83 bezeichneten Frage.OGH 6 Ob 518/84, 02.02.1984
- Außerordentliche Revision nicht angenommen: Erlöschen eines Ehepaktes durch Scheidung ohne Verschuldensausspruch; Vereinbarungen über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung unter Ehegatten anlässlich der Ehescheidung.OGH 6 Ob 1501/84, 19.01.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 41.
- OGH 5 Ob 229/23x, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 23/22f, 27.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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