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Zählt bei meiner Klage nur der genaue Wortlaut des Begehrens?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Das Gericht liest Ihren Antrag nicht für sich allein, sondern zusammen mit dem übrigen Inhalt der Klage. Was Sie an Tatsachen vorbringen, bestimmt mit, worauf Ihr Anspruch gerichtet ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Bei der Beurteilung eines Begehrens ist nicht allein dessen Wortlaut maßgebend, sondern auch der sonstige Inhalt der Klage (EvBl 1957/258, 1958/257, SZ 27/12, GH 1932,143, 7 Ob 195/55).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037432 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Klagebegehrens

Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Klagebegehrens

Ihr Klagebegehren muss so bestimmt sein, dass daraus später eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft das Gericht von sich aus, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren.

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