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Zählt für das Urteil nur der Wortlaut meines Antrags?

betrifft Kläger, Beklagte
Bei der Formulierung des Urteils achtet das Gericht nicht allein auf den Wortlaut Ihres Antrags. Es berücksichtigt auch das, was Sie im Verfahren vorgebracht haben, um Ihren Antrag zu begründen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Bei der Fassung des Urteilsspruches ist nicht nur der Wortlaut des Klagebegehrens, sondern auch der Inhalt der Prozessbehauptungen des Klägers, auf die sich das Begehren stützt, zu beachten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 31.

Im Gesetz

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