Zählt für das Urteil nur der Wortlaut meines Antrags?
betrifft Kläger, Beklagte
Bei der Formulierung des Urteils achtet das Gericht nicht allein auf den Wortlaut Ihres Antrags. Es berücksichtigt auch das, was Sie im Verfahren vorgebracht haben, um Ihren Antrag zu begründen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Bei der Fassung des Urteilsspruches ist nicht nur der Wortlaut des Klagebegehrens, sondern auch der Inhalt der Prozessbehauptungen des Klägers, auf die sich das Begehren stützt, zu beachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Antragsgegnerin wendet sich ausschließlich gegen die Weglassung der im Provisorialantrag enthaltenen Wortfolge „binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution“ durch das Rekursgericht.OGH 7 Ob 167/24w, 20.11.2024
- Hier: Präzisierung des vom Vorbringen der Kläger gedeckten und festgestellten Mangels im auf Gewährleistung gestützten Verbesserungsbegehren.OGH 1 Ob 112/23m, 20.09.2023
- Hier: Begehren auf Feststellung der Grenze.OGH 1 Ob 96/18a, 17.07.2018
- Das Gericht ist in der Regel zur Verdeutlichung verpflichtet. Dies muss insbesondere dort gelten, wo der von der klagenden Partei formulierte Wortlaut das Begehren ‑ etwa mangels „Feststellungsfähigkeit“ im Sinne des § 228 ZPO ‑ von vornherein unzulässig machen würde.OGH 1 Ob 25/15f, 23.04.2015
- Hier: Feststellungsbegehren.OGH 9 ObA 82/99w, 02.06.1999
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Bei Prüfung des Urteilsantrags ist nicht vom starren Wortlaut des Begehrens auszugehen. Maßgeblich ist, welchen Ausspruch des Gerichtes der Kläger im Zusammenhalt mit dem Sachvorbringen seinem Sinngehalt nach begehrt.OGH 7 Ob 646/87, 24.09.1987
- Änderung nach Inhalt eines Bauaktes.OGH 6 Ob 534/81, 18.02.1981
- Anpassung eines Benützungsregelungsantrages.OGH 4 Ob 564/73, 04.09.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 31.
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 187/20s, 22.12.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 24/19m, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 73/17a, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 4/18y, 23.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 2/17b, 28.09.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 265/15d, 20.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Auslegung des Klagebegehrens
Verfahrensrecht · Auslegung des Klagebegehrens
Verfahrensrecht · Abweichende Fassung des Urteilsspruchs
Verfahrensrecht · Grenzen des Urteilsspruchs
Verfahrensrecht · Klarere Fassung des Urteilsspruchs