Zählt für das Urteil nur mein Antrag oder die ganze Klage?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begehren auf Feststellung der Grenze.OGH 1 Ob 96/18a, 17.07.2018
- Hier: Zur Bestimmtheit nach § 226 ZPO.OGH 4 Ob 118/12z, 18.09.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041078 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 24.
- OGH 5 Ob 41/25b, 23.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 182/21g, 04.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 59/21s, 14.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 187/20s, 22.12.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 164/20h, 21.10.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 86/16t, 24.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Streitgegenstand wird nicht nur durch Ihren Antrag bestimmt, sondern auch durch das Tatsachenvorbringen, aus dem Sie ihn ableiten. Stützen Sie den Werklohn etwa auf zwanzigeinhalb Arbeitsstunden, darf das Gericht nicht dreiundzwanzig Stunden zusprechen, auch wenn der Geldbetrag insgesamt gedeckt wäre.
Erst wenn der Schriftsatz in der mündlichen Verhandlung vorgetragen wird, nicht schon mit dem Einlangen bei Gericht. Das gilt auch dann, wenn die Gegenseite der Ausweitung zustimmt. Für die Unterbrechung der Verjährung kommt es daher auf den Vortrag in der Verhandlung an.