Genügt es, dem Sachverständigen die richtigen Fragen zu stellen?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Was Sie im Prozess behaupten wollen, müssen Sie selbst vorbringen; Fragen an den Sachverständigen ersetzen das nicht. Was bei der Beweisaufnahme sonst hervorkommt, darf das Gericht nur berücksichtigen, wenn es in Ihrem Vorbringen Deckung findet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Fragen an den Sachverständigen können Prozessbehauptungen nicht ersetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Überschießende Feststellungen sind zulässig, so weit sie in den Rahmen des geltend gemachten Klagegrundes fallen; es macht das Verfahren aber nicht mangelhaft, wenn keine überschießenden Feststellungen getroffen werden.OGH 4 Ob 329/97d, 12.11.1997
- Bei der Beweisaufnahme hervorgekommene Umstände dürfen vom Gericht nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in einem entsprechenden Parteienvorbringen Deckung finden.OGH 4 Ob 625/75, 18.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 10/17m, 28.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 272
- ZPO § 357 · Beweisaufnahme
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