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Genügt es, wenn ich Unterlagen vorlege statt etwas vorzubringen?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Unterlagen, die Sie im Verfahren vorlegen, sind nur Beweismittel. Sie ersetzen nicht das, was Sie dem Gericht selbst vorbringen müssen. Was Sie behaupten wollen, müssen Sie also ausdrücklich sagen oder schreiben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (54 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Urkunden sind Beweismittel; sie stellen kein Prozessvorbringen dar und können solches nicht ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 54.

Im Gesetz

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