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Ersetzt eine Zeugenaussage das, was ich vorbringen hätte müssen?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Was Sie nicht selbst behauptet haben, kann weder eine Zeugenaussage noch Ihre eigene Aussage ersetzen; auch ein Beweisantrag oder ein Gutachten reicht dafür nicht. Behauptungen, die Sie erst in der Berufung aufstellen, muss das Gericht nicht behandeln.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Eine Zeugenaussage oder Parteienaussage kann ein fehlendes Prozessvorbringen nicht ersetzen. Daher kein im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wahrzunehmender Feststellungsmangel, noch eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn das Gericht zweiter Instanz sich mit den Ausführungen der Berufung zur Beweiswürdigung über erstmals in der Berufung aufgestellte Behauptungen nicht beschäftigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 31.

Im Gesetz

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