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Muss ich meinen Schaden beziffern oder schätzt das Gericht?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Geschädigte, Vermieter
Sie müssen einen zahlenmäßig bestimmten Betrag fordern und Ihren Schaden ausreichend begründen. Auch wenn das Gericht die Höhe schätzen darf, dürfen Sie deren Ermittlung nicht einfach einem Sachverständigen überlassen. Ebenso muss ein Räumungsbegehren klar sagen, welche Räume geräumt werden sollen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Auch bei Anwendung des § 273 ZPO ist eine ausreichende Konkretisierung und Begründung der Schadenshöhe durch die Partei erforderlich. Es muß also ein ziffernmäßig bestimmter Anspruch erhoben werden, die Ermittlung kann nicht einem aufzunehmenden Sachverständigenbeweis überlassen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Festsetzung der Schadenshöhe durch das Gericht

Steht fest, dass Ihnen ein Schaden zu ersetzen ist, räumt das Gesetz dem Gericht die Möglichkeit ein, den Betrag nach freier Überzeugung festzusetzen. Damit wird zugleich die allgemeine Regel eingeschränkt, dass Sie als Geschädigter Bestand und Höhe der Forderung beweisen müssen.

günstig für Kläger Ausnahme vom bestimmten Klagebegehren

Ja, grundsätzlich schon, doch bei einer Klage auf Rechnungslegung gilt eine Ausnahme. Sie dürfen die Höhe offenlassen, bis Ihnen die Gegenseite Rechnung gelegt hat und Sie damit die Grundlage für die Berechnung kennen.

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