Zum Inhalt springen

Kann ich die geschätzte Schadenshöhe noch bekämpfen?

betrifft Geschädigter, Schädiger, Kläger, Beklagter
Wurde die Höhe Ihres Schadens vom Gericht geschätzt, kann später nur überprüft werden, ob das Ergebnis dieser Schätzung richtig ist. Dabei sind jene Umstände zugrunde zu legen, zu denen die Untergerichte Feststellungen treffen konnten. Geschätzt werden darf nur dort, wo sich die Höhe nicht beweisen lässt und nur mehr oder weniger wahrscheinliche Annahmen möglich sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (70 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Mit Rechtsrüge ist nur überprüfbar, ob das Ergebnis der Anwendung des § 273 ZPO richtig ist (so schon 3 Ob 512/79, 3 Ob 513/79). Bei dieser Überprüfung sind die für die Schadenshöhe maßgebenden Faktoren, zu denen die Tatsacheninstanzen Feststellungen treffen konnten, zugrundezulegen. Nur in jenem Rahmen, in dem der Beweis der Höhe des Schadens nicht erbracht werden konnte, also nur mehr oder weniger wahrscheinliche Annahmen möglich sind, ist der Schaden nach dem Ermessen des Gerichtes festzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 70.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schätzung der Schadenshöhe durch das Gericht
Verfahrensrecht · Überprüfung einer gerichtlichen Schätzung
Verfahrensrecht · Festsetzung eines Betrags durch das Gericht
Verfahrensrecht · Voraussetzung für die Schätzung des Betrags
Verfahrensrecht · Schätzung des Betrags durch das Gericht