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Kann ich berufen, obwohl ich mit dem Hilfsantrag gewonnen habe?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Haben Sie neben dem Hauptantrag einen Hilfsantrag gestellt und sind Sie nur mit dem Hilfsantrag durchgedrungen, dürfen Sie trotzdem ein Rechtsmittel erheben. Anders ist es, wenn Sie schon mit dem Hauptantrag erfolgreich waren; dann fehlt Ihnen das Interesse an einer Beschwerde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Werden von einer Partei neben dem Hauptantrag noch Eventualanträge gestellt, so ist der Partei das Beschwerdeinteresse nicht schon deshalb abzusprechen, weil sie mit einem Eventualantrag Erfolg gehabt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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