Was passiert mit meinem Hilfsantrag, wenn die Klage schon läuft?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zwischen dem Hauptbegehren auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses und dem Eventualbegehren auf Unwirksamerklärung der Entlassung besteht kein so enger Sachzusammenhang, daß die Zurückweisung des Hauptbegehrens auch das Eventualbegehren zu erfassen hätte.OGH 8 ObA 158/99i, 26.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Gibt das Gericht Ihrem Hauptbegehren statt, muss es über das nur hilfsweise gestellte Begehren nicht mehr entscheiden; es wird auch nicht gesondert abgewiesen. Über ein Eventualbegehren wird erst entschieden, wenn zuvor das Hauptbegehren erledigt ist.
Ja. Sie dürfen zusätzlich zu Ihrem Hauptbegehren ein Hilfsbegehren für den Fall stellen, dass das Hauptbegehren abgewiesen oder zurückgewiesen wird. Voraussetzung ist, dass dasselbe Gericht auch für dieses Begehren zuständig und die gewählte Verfahrensart zulässig ist.