Kann das Berufungsgericht gleich meinem Hilfsbegehren stattgeben?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier rügen die Revisionswerber zu Recht, dass das Berufungsgericht ihre Sachanträge nicht erledigte, wenn es das Hauptbegehren abwies und auf das Eventualbegehren nicht einging.OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016
- Hier: Eventualbegehren ebenfalls unbegründet und daher vom Berufungsgericht auch abgewiesen.OGH 6 Ob 168/68, 10.07.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 14/17w, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.
Nein. Hat schon das Erstgericht die Änderung nicht zugelassen und bestätigt das Berufungsgericht das inhaltlich, ist eine weitere Anfechtung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Bestätigung nur aus der Begründung des Urteils hervorgeht.