Was geschieht mit meinem Hilfsantrag, wenn der Hauptantrag neu geprüft wird?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Zivilprozesses
Wird die Abweisung Ihres Hauptbegehrens aufgehoben, verliert auch die Entscheidung über das nur hilfsweise gestellte Begehren ihre Grundlage. Diese Entscheidung ist damit ebenfalls aufgehoben, selbst wenn das nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde. Bedingte Entscheidungen gibt es nämlich nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Die Aufhebung der erstgerichtlichen Abweisung des Hauptbegehrens entzieht der erstgerichtlichen dem Eventualbegehren stattgebenden Entscheidung die Berechtigung für das ihr zugrundeliegende, ja nur bedingt gestellte Eventualbegehren, so daß diese Entscheidung ebenfalls aufzuheben ist, ja selbst ohne ausdrücklichen Ausspruch als aufgehoben angesehen werden muß, da es keine bedingten Entscheidungen gibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mehrere Eventualbegehren.OGH 2 Ob 524/79, 12.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 2 Ob 128/24y, 10.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 33/23b, 31.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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