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Wann beschäftigt sich das Gericht mit meinem Hilfsbegehren?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Das Gericht behandelt Ihr Hilfsbegehren erst, wenn sich Ihr Hauptbegehren als unbegründet erweist. Gibt es dem Hauptbegehren statt, wird das Hilfsbegehren nicht gesondert abgewiesen. Weist erst das Höchstgericht das Hauptbegehren ab, kann es dem Erstgericht die Entscheidung über das Hilfsbegehren auftragen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 29.07.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Das Eventualbegehren kann erst dann als Prozessvorbringen behandelt werden, wenn das Hauptbegehren sich als unbegründet erweist. RG vom 30.05.1940. VIII 48/39; Veröff: DREvBl 1940/251

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037611 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Eventualbegehren bei Streitanhängigkeit

Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.

günstig für Beklagter Zwischenurteil über den Anspruchsgrund

Prüft das Gericht zuerst nur, ob Ihr Anspruch überhaupt besteht, und kommt es zum Ergebnis, dass er nicht besteht, fällt es kein Zwischenurteil. Es weist dann sofort die gesamte Klage ab. Ein abweisendes Zwischenurteil gibt es nicht.

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