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Wer muss beweisen, dass die Schuld schon bezahlt ist?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Verpflichtete im Exekutionsverfahren
Sie selbst, wenn Sie sich gegen eine laufende Zwangsvollstreckung wehren. An Ihr Vorbringen und Ihre Beweise werden hohe Anforderungen gestellt, weil damit ein rechtskräftiger Titel entkräftet werden soll. Jede Unklarheit und jede Beweislücke geht zu Ihren Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.06.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Gerade im Oppositionsverfahren sind an die Behauptungspflicht und Beweispflicht des Klägers hohe Anforderungen zu stellen, weil ein rechtskräftiger Exekutionstitel beseitigt werden soll. Jede Unklarheit und jedes Beweisdefizit geht daher zu Lasten des Klägers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048064 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Feststellungsklage vor der Exekution

Solange noch keine Vollstreckung läuft, können Sie feststellen lassen, dass die rechtskräftig zugesprochene Forderung erloschen ist. Wird während dieses Verfahrens die Vollstreckung bewilligt, bleibt Ihr rechtliches Interesse bestehen. Auf eine Gegenrechnung, die Sie schon im früheren Verfahren hätten vornehmen können, dürfen Sie die Klage aber nicht stützen.

günstig für Schuldner Einwendungen gegen die Exekution

Mit der Klage gegen den betriebenen Anspruch können Sie nur geltend machen, dass dieser nachträglich weggefallen ist. Dass der Titel selbst nicht wirksam zustande gekommen ist, gehört nicht in dieses Verfahren; dafür gibt es eine eigene Klage, die auch noch nach Bewilligung der Exekution möglich ist.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Beweislast für erloschene Ansprüche
Exekution · Einwand der Erfüllung in der Exekution
Exekution · Beweislast beim Wiederaufleben der Forderung