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Wie weit darf ein Unterlassungsurteil gegen meinen Betrieb reichen?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Beklagter, Kläger
Ein Verbot darf nur so weit gehen, wie es der konkrete Verstoß rechtfertigt. Das Gericht sieht sich die Art des Verstoßes, Ihr bisheriges Verhalten und die Interessen beider Seiten an. Aus einer falschen Angabe über ein einzelnes Produkt darf Ihnen daher nicht jede irreführende Äußerung überhaupt verboten werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Bei der Frage, wie weit das Unterlassungsgebot zu reichen hat, wird immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen sein; dabei kommt es insbesondere auf die Natur des Verstoßes und das bisherige Verhalten des Beklagten, aber auch auf eine Abwägung der Interessen beider Parteien an: Macht etwa ein Unternehmer eine unrichtige Angabe über bestimmte Eigenschaften einer seiner Waren, dann ergibt sich daraus noch nicht das Bedürfnis, ihm jegliche irreführende Äußerung - also etwa auch über die Größe seines Unternehmens, seine Preisgestaltung oder dergleichen - zu untersagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Fassung des Unterlassungsbegehrens

Bei einem Unterlassungsbegehren sind zwei Dinge zu trennen: ob Ihr Antrag klar genug gefasst ist und wie weit das Verbot reichen darf. Ist der Antrag unklar, fordert Sie das Gericht in der Regel auf, ihn zu verdeutlichen. Ob er zu weit geht, ist dagegen eine Frage des Rechts.

günstig für Kläger Reichweite eines Unterlassungsgebots

Ein Verbot, ganz allgemein irreführende oder rufschädigende Behauptungen zu unterlassen, würde die Vollstreckung wegen jeder solchen Äußerung erlauben. Dabei geht es nicht um die Bestimmtheit, sondern nur darum, ob der Urteilsspruch zu weit gefasst ist; das richtet sich nach dem inhaltlichen Recht. Wer von herabsetzenden Äußerungen betroffen ist, hat Anspruch darauf, dass die konkrete Äußerung und ähnliche Äußerungen verboten werden.

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