Wie weit darf ein Verbot gegen mich gefasst werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der durch herabsetzende Äußerungen Betroffene hat Anspruch auf Unterlassung der konkreten Äußerung und ähnlicher Äußerungen. Auch bei einem Werbevergleich mit herabsetzender Tendenz ist eine solche Beschränkung des künftigen Verbots schon deshalb gerechtfertigt, weil eine in eine bestimmte Richtung zielende herabsetzende Behauptung regelmäßig nicht die Befürchtung rechtfertigt, der Beklagte werde, um das gegen ihn erlassene Verbot zu umgehen, eine herabsetzende Behauptung ganz anderen Inhalts aufstellen.OGH 4 Ob 2283/96f, 29.10.1996
- Ein zu allgemein gefaßtes Begehren ist auf die tatsächlich erwiesenen Wettbewerbsverstöße einzuschränken.OGH 4 Ob 2038/96a, 16.04.1996
- Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang immer an der konkreten wettbewerbswidrigen Handlung zu orientieren und darf nicht völlig unbestimmt sein.OGH 4 Ob 306/79, 08.05.1979
- Dreh und Trink.OGH 4 Ob 356/76, 19.10.1976
- Bilder-Bonbonniere-Verpackung.OGH 4 Ob 317/75, 29.04.1975
- Allgemeine Fassung des Begehrens in Verbindung mit Einzelverboten schon wegen der Wiederholungsgefahr notwendig.OGH 4 Ob 333/67, 05.09.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 4 Ob 24/19m, 25.04.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §14 A1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Unterlassungsbegehren darf nicht allzu eng verstanden werden, weil sich unmöglich alle denkbaren Eingriffe im Voraus beschreiben lassen. Ein ausgesprochenes Verbot erfasst daher auch alle gleichen oder ähnlichen Verhaltensweisen.
Bei einem Unterlassungsbegehren sind zwei Dinge zu trennen: ob Ihr Antrag klar genug gefasst ist und wie weit das Verbot reichen darf. Ist der Antrag unklar, fordert Sie das Gericht in der Regel auf, ihn zu verdeutlichen. Ob er zu weit geht, ist dagegen eine Frage des Rechts.