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Wie weit darf ein Verbot gegen mich gefasst werden?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Beklagte, Kläger
Ein Unterlassungsgebot muss sich am konkreten Verstoß orientieren und darf nicht völlig unbestimmt sein. Ein zu allgemein gefasstes Begehren ist auf die tatsächlich erwiesenen Verstöße einzuschränken; erfasst sind dann auch ähnliche Handlungen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (18 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1964)

Einschränkung des Unterlassungsgebotes auf die tatsächlich erwiesenen Gesetzesverstöße des Beklagten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

UWG §14 A1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens

Ein Unterlassungsbegehren darf nicht allzu eng verstanden werden, weil sich unmöglich alle denkbaren Eingriffe im Voraus beschreiben lassen. Ein ausgesprochenes Verbot erfasst daher auch alle gleichen oder ähnlichen Verhaltensweisen.

günstig für Kläger Fassung des Unterlassungsbegehrens

Bei einem Unterlassungsbegehren sind zwei Dinge zu trennen: ob Ihr Antrag klar genug gefasst ist und wie weit das Verbot reichen darf. Ist der Antrag unklar, fordert Sie das Gericht in der Regel auf, ihn zu verdeutlichen. Ob er zu weit geht, ist dagegen eine Frage des Rechts.

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