Kann ein gerichtliches Verbot gegen mich zu weit gehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterlassungsbegehren, das den Wortlaut einer inkriminierten Klausel wiedergibt, die wiederum via Hyperlinks auf weitere Dokumente verweist. Klausel und Verweise wurden insgesamt als intransparent beurteilt.OGH 2 Ob 11/23s, 21.02.2023
- Hier: Ausnahme des Gemeingebrauchs verhindert zu weit gefasstes Unterlassungsbegehren.OGH 4 Ob 185/21s, 23.02.2022
- Hier: Inkrafttreten des Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (AltFG) nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz.OGH 4 Ob 47/16i, 12.07.2016
- Siehe auch RS0114017.OGH 4 Ob 21/15i, 24.03.2015
- Ist ein bestimmtes Verhalten aufgrund der tatsächlichen Umstände bei Schluss der Verhandlung erster Instanz nicht mehr rechtswidrig, ist das Unterlassungsverbot insofern ‑ angepasst an die materiellrechtliche Verpflichtung ‑ einzuschränken.OGH 4 Ob 88/11m, 09.08.2011
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- Der Zusatz "insbesondere" schränkt das Unterlassungsgebot nicht ein, sondern verdeutlicht es nur.OGH 4 Ob 131/98p, 16.06.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 30.
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 51/23p, 17.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 11/23s, 21.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 21/22v, 24.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 48/17t, 24.08.2017
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einem Unterlassungsbegehren sind zwei Dinge zu trennen: ob Ihr Antrag klar genug gefasst ist und wie weit das Verbot reichen darf. Ist der Antrag unklar, fordert Sie das Gericht in der Regel auf, ihn zu verdeutlichen. Ob er zu weit geht, ist dagegen eine Frage des Rechts.
Eine Unterlassungsklage setzt voraus, dass Ihre vertraglichen Rechte bereits einmal rechtswidrig verletzt wurden; ein Verschulden ist dafür nicht nötig. Dazu muss die Gefahr bestehen, dass sich die Störung wiederholt und nur ein gerichtliches Verbot dem vorbeugen kann.