Prüft das Gericht meine Klage, wenn der Gegner nicht kommt?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ja, aber erst in einer bestimmten Reihenfolge. Das Gericht sieht zuerst nach, ob überhaupt ein Urteil wegen des Fernbleibens gefällt werden darf. Erst danach prüft es, ob sich Ihr Anspruch aus dem ergibt, was Sie vorgebracht haben; fehlt das, wird die Klage abgewiesen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Schlüssigkeit einer Klage, bei deren Fehlen das Klagebegehren abzuweisen ist, ist erst zu prüfen, wenn zuvor feststeht, dass überhaupt unter Beachtung prozessualer Gesichtspunkte ein VU gefällt werden darf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Unschlüssigkeitsurteil verneint nur die Schlüssigkeit der Klagsbehauptungen und bedarf somit keiner Feststellungen.OGH 2 Ob 109/16t, 28.06.2016
- Unschlüssigkeitsurteil (vgl Rechberger in Rechberger, ZPO Rdz 13 vor § 226).OGH 4 Ob 40/95, 13.06.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 1 Ob 23/23y, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 64/21a, 22.10.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 396 · Versäumungsurteil
- ZPO § 402
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