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Was passiert, wenn ich zur Gerichtsverhandlung nicht erscheine?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Erscheinen Sie nicht, hält das Gericht das, was die Gegenseite behauptet, grundsätzlich für wahr und entscheidet auf dieser Grundlage. Nur wenn schon vorliegende Beweise diese Behauptungen zwingend widerlegen, darf das Gericht sie nicht zugrunde legen. Die bloße Möglichkeit, dass Sie etwas hätten einwenden können, genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.03.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Gemäß § 396 ZPO sind bei Nichterscheinen einer Partei die vom erschienenen Antragsteller behaupteten, beweisdürftigen Tatsachen für wahr zu halten, soweit sie nicht durch vorliegende Beweise widerlegt werden. Hiebei sind nur Tatsachen, die kraft zwingenden Rechtes berücksichtigt werden müssen, oder solche Tatsachen, deren Existenz zwingend die Klagsbehauptungen widerlegen, zu beachten. Die aus den vorliegenden Beweisen ableitbare bloße Möglichkeit der Einwendung eines Tatbestandes dispositiven Rechtes gibt dem Richter noch nicht die Handhabe, darauf ein gegen den erschienenen Antragsteller ergehendes Versäumnisurteil zu gründen (Fasching III 621 Anm 6).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Aufrechnung außerhalb des Prozesses

Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.

günstig für Beklagter Schweigen und Geständnis im Prozess

Wenn Sie zu einer Behauptung der Gegenseite nichts sagen, gilt das noch nicht als Zugeständnis. Ein Zugeständnis vor Gericht kann nur aus einer ausdrücklichen Erklärung abgeleitet werden. Bloßes Schweigen oder sonstiges Verhalten genügt dafür nicht.

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