Was passiert, wenn ich zur Gerichtsverhandlung nicht erscheine?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.03.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Soweit sich aus einer vom Kläger mit der Klage vorgelegten Urkunde logisch zwingend die Unrichtigkeit einer anspruchsbegründenden tatsächlichen Klagsbehauptung ergibt, muss dies auch im Fall eines Versäumungsurteiles nach § 396 ZPO zum Nachteil des Klägers berücksichtigt werden.OGH 4 Ob 524/77, 06.09.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 6 Ob 122/22t, 24.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 39/16z, 21.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 396 · Versäumungsurteil
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat einer der Beteiligten die Aufrechnung bereits außerhalb des Verfahrens erklärt, prüft das Gericht nur noch, ob die eingeklagte Forderung dadurch getilgt ist. Gelingt Ihnen der Beweis, wird die Klage abgewiesen wie bei einer Zahlung; über die Gegenforderung wird nicht gesondert entschieden.
Wenn Sie zu einer Behauptung der Gegenseite nichts sagen, gilt das noch nicht als Zugeständnis. Ein Zugeständnis vor Gericht kann nur aus einer ausdrücklichen Erklärung abgeleitet werden. Bloßes Schweigen oder sonstiges Verhalten genügt dafür nicht.