Muss das Gericht selbst prüfen, ob mein Klagebegehren bestimmt ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 15.11.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch noch im RechtsmittelverfahrenOGH 8 Ob 514/80, 03.07.1980
- Abweisung in dritter InstanzOGH 8 Ob 39/65, 30.03.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 178/21v, 15.11.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht darf die Verjährung nicht von sich aus berücksichtigen. Auch wenn schon aus der Klage hervorgeht, dass ein Anspruch verjährt sein könnte, muss die beklagte Partei sich darauf berufen und die dafür maßgeblichen Tatsachen vorbringen.
Bevor ein unschlüssiges Klagebegehren abgewiesen wird, muss das Gericht stets zuerst einen Verbesserungsversuch unternehmen. Eine Abweisung ohne diesen Schritt ist nicht zulässig.