Darf das Gericht meine Klage einfach als unklar abweisen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.01.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein unschlüssiges Klagebegehren kann für sich kein stattgebendes Versäumungsurteil zur Folge haben. Es entspricht aber der völlig einhelligen Judikatur, dass vor Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen ist, was auch im Fall eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils wegen Versäumung der Frist zur Klagebeantwortung gilt.OGH 3 Ob 7/16z, 27.04.2016
- Ein unbestimmtes Begehren kann nicht zu einer Abweisung führen; vielmehr hat das Gericht im Rahmen seiner Prozessleistungspflicht vorweg eine Präzisierung zu ermöglichen (stRsp).OGH 8 Ob 163/06p, 18.04.2007
- Der Verbesserungsauftrag ist von Amts wegen zu erteilen, selbst wenn die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.OGH 7 Ob 149/03t, 05.08.2003
- Vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen.OGH 1 Ob 73/03x, 29.04.2003
- Die Unbestimmtheit und Undeutlichkeit des Begehrens rechtfertigt nicht die sofortige Klagsabweisung.OGH 7 Ob 7/82, 11.02.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037161 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 15.
- OGH 5 Ob 66/23a, 18.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 146/22i, 27.09.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 195/21m, 25.01.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 24/18k, 25.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.
Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.