Was passiert, wenn mein Anspruch schon dem Grunde nach scheitert?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn die Vorinstanzen ausgesprochen haben, dass die Klagsforderung dem Grunde nach zur Hälfte bzw zu einem Drittel zu Recht bestehe, das jeweilige Zahlungsmehrbegehren aber entgegen der dazu bestehenden Rechtsprechung nicht ausdrücklich abgewiesen haben, ist angesichts des unzweifelhaften Entscheidungswillens der Vorinstanzen doch von einer impliziten Abweisung auszugehen.OGH 2 Ob 15/17w, 27.04.2017
- Im ehelichen Aufteilungsverfahren hat eine einheitliche Endentscheidung zu ergehen.OGH 6 Ob 87/10b, 24.06.2010
- Auch im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG gilt, dass ein abweisender Zwischensachbeschluss rechtlich undenkbar ist.OGH 5 Ob 198/09t, 19.01.2010
- Wenn der Anspruch dem Grunde nach dargetan ist, besteht kein Anlass, das Zwischenurteil mangels Schlüssigkeit sogleich in ein abweisendes Endurteil abzuändern.OGH 10 Ob 268/99f, 11.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036749 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 2 Ob 11/19k, 17.12.2019
- OGH 2 Ob 15/17w, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Entscheidet das Gericht zuerst nur über den Grund eines Anspruchs, gehören dorthin alle Behauptungen und Einwände, die den Bestand des Anspruchs betreffen. Das gilt für das Vorbringen der klagenden ebenso wie für die Einwendungen der beklagten Partei. Wer verhindern will, dass der Anspruch dem Grunde nach rechtskräftig feststeht, muss alle Einwände vor Schluss dieser Verhandlung vorbringen.
Sie können einen Anspruch vor Gericht mündlich oder schriftlich und ohne bestimmte Worte anerkennen. Diese Erklärung wirkt nur im Verfahren, sie kann nicht mehr zurückgenommen werden und bindet das Gericht ebenso wie Sie selbst. Anerkennen Sie den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach, ergeht ein Endurteil, anerkennen Sie nur den Grund, ein Zwischenurteil.