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Muss ich fünf Jahre auf die Teilung der Liegenschaft warten?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Liegenschaftseigentümer, Erben
Nein. Ein Aufschub der Teilung von insgesamt fünf Jahren ist einem Miteigentümer, der teilen will, von vornherein nicht zumutbar. Ein so langer Aufschub kann Ihrem Teilungsbegehren daher nicht entgegengehalten werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Ein Aufschub von insgesamt fünf Jahren ist teilungswilligen Miteigentümern von vorneherein nicht zumutbar.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037920 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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