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Habe ich immer das Recht, die Gemeinschaft zu beenden?

günstig für Teilungskläger betrifft Miteigentümer, Geschwister, Erben, Ehegatten
Ja, Ihr Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft besteht grundsätzlich ohne weitere Voraussetzungen. Sie müssen sich nur einen angemessenen Aufschub gefallen lassen, wenn er sich nicht vermeiden lässt. Wer Hindernisse einwendet, muss sie beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (77 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Der Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein unbedingter Anspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013249 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 77.

Im Gesetz

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