Habe ich immer das Recht, die Gemeinschaft zu beenden?
günstig für Teilungskläger betrifft Miteigentümer, Geschwister, Erben, Ehegatten
Ja, Ihr Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft besteht grundsätzlich ohne weitere Voraussetzungen. Sie müssen sich nur einen angemessenen Aufschub gefallen lassen, wenn er sich nicht vermeiden lässt. Wer Hindernisse einwendet, muss sie beweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (77 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Der Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein unbedingter Anspruch.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat der behauptungs- und beweispflichtige Teilungsbeklagte nachgewiesen, dass die Teilung wegen eines an der Liegenschaft lastenden Rechtes eines Dritten nur zu einem unverhältnismäßig geringeren Erlös führt, liegt es am Teilungskläger zu behaupten und zu beweisen, dass der Erlös bei Wegfall des Teilungshindernisses geringer sein werde als der derzeitige Verkehrswert der Liegenschaft.OGH 8 Ob 123/06f, 23.11.2006
- Der Teilungsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch.OGH 6 Ob 59/01x, 20.12.2001
- Der nur insofern eine Einschränkung erfährt, als die Teilung nicht zur Unzeit oder zum Nachteil der übrigen begehrt werden darf.OGH 1 Ob 144/98b, 28.07.1998
- Aus der Unbedingtheit des Teilungsanspruches ergibt sich ua, dass die beklagte Partei die Behauptungs- und Beweislast für Teilungshindernisse trifft.OGH 3 Ob 615/85, 15.01.1986
- Der Teilhaber muss sich aber einen den Umständen angemessenen, nicht wohl vermeidlichen Aufschub gefallen lassen.OGH 8 Ob 536/81, 11.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013249 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 77.
- OGH 5 Ob 129/25v, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 152/24z, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 151/22z, 31.01.2023
- OGH 2 Ob 113/22i, 25.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 131/20f, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 45/18f, 18.07.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 64/17y, 27.06.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 62/16b, 11.07.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Teilweise Aufhebung des Miteigentums
Eigentum und Grundbuch · Was die Aufhebung bewirkt
Eigentum und Grundbuch · Teilung trotz Benützungsregelung
Eigentum und Grundbuch · Teilungsanspruch und Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Teilungshindernis bei belastetem Anteil